Krankheitsbestätigung

Bitte bis spätestens am zweiten Tag nach Wiederbesuch der Schule der Klassenleitung vorlegen! Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden (§ 20 (2) BaySchO).

Krankmeldung per Fax

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes am Erkrankungstag telefonisch oder per Fax bis 07:50 Uhr zu verständigen (§20 BaySchO).

Unfallanzeige

Um Versicherungsleistungen zu erhalten, geben Sie bitte diese Unfallanzeige im Sekretariat ab.

Schließfach mieten

Bei AstraDirect können Sie ein Schließfach für Ihr Kind mieten. Die komplette Abwicklung übernimmt die beauftragte Firma.

Hausordnung

Bitte für alle Regeln die Hausordnung beachten.